AFR - auf den Punkt gebracht

Der mittlere Schulabschluss – die Fachoberschulreife – ist nach der Verordnung über die Ausbildung in der Sekundarstufe I das Ziel der Realschule im Rahmen einer zeitnah realitätsbezogenen erweiterten Grundbildung. Diese Bildung soll die Absolventen der Realschule befähigen, verantwortliche Stellen in kaufmännischen, technischen, technisch‑künstlerischen Berufen, in Verwaltung, Erziehung und sozialen Bereichen einzunehmen. Das Profil der Berufswahlorientierung leistet hier einen wichtigen Beitrag. 

In der Auseinandersetzung mit den überlieferten Kulturwerten, mit den Ergebnissen von Naturwissenschaft und Technik und mit den Problemen der Gegenwart sollen die SchülerInnen lernen, als mündige Bürger – auch im europäischen Kontext – verantwortete Entscheidungen für sich und ihren Lebensbereich zu treffen.

Der Besuch der Fachoberschulen unterschiedlicher Ausrichtung / Berufskollegs ist mit dem Abschluss der Realschule ebenfalls möglich.

Unter bestimmten Leistungsvoraussetzungen kann dieser Abschluss mit dem Qualifikationsvermerk für den Besuch der Oberstufe des Gymnasiums / des dreijährigen Bildungsgangs zur allgemeinen Hochschulreife am Berufskolleg verbunden werden, sodass nach dem Besuch der Realschule das Abitur als nächstes Ziel angestrebt werden kann. SchülerInnen, die den Abschluss der Fachoberschulreife nicht erreichen, können an der Realschule nach der 9. und 10. Klasse auch Abschlüsse der Hauptschule erwerben.

SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf „Lernen“ und „geistige Entwicklung“ erfahren frühzeitig eine Ausrichtung auf eine Qualifizierung für den Einstieg in eine berufliche Ausbildung. Der Hauptschulabschluss Kl. 9 kann im 10. Schuljahr erworben werden. Eine Aufhebung des Förderschwerpunktes ist möglich.
Leitgedanke