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10.02.2012

SV-Fete im LOGO
10.02.2012

Aktuelles > Schulanmeldung

Schulanmeldung

Das Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführende Schule ist in Nordrhein-Westfalen in § 11 Abs. 4 SchulG festgelegt. Gemäß § 8 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) gilt für die Grundschulempfehlungen folgende Regelung:


Ihr Kind hat die

 

Empfehlung Hauptschule

Sie sind zu einem Beratungsgespräch verpflichtet. Bleiben Sie bei Ihrem Aufnahmewunsch, dann muss Ihr Kind an einem dreitägigen Prognose-Unterricht teilnehmen. Nach erfolgreichem Bestehen des Prognose-Unterrichts kann Ihr Kind an der Realschule angemeldet werden.

Empfehlung Hauptschule / eingeschränkt Realschule

Ihr Kind wird nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch aufgenommen, falls Sie bei Ihrem Aufnahmewunsch bleiben. 

Empfehlung Realschule

Ihr Kind wird aufgenommen.

Empfehlung Realschule / eingeschränkt Gymnasium

Ihr Kind wird aufgenommen.

Empfehlung Gymnasium

Ihr Kind wird aufgenommen, wenn Sie nach Beratung bei Ihrem Aufnahmewunsch bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Anmeldung bringen Sie bitte mit:

·         den Anmeldeschein, den Ihnen die Grundschule ausgehändigt hat (Original verbleibt in der Schule),

·         das Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahres mit der Empfehlung für den Übergang zur weiterführenden Schule,

·         das Familienstammbuch.

 

Das Anmeldeformular liegt während der Zeit der Anmeldung in der Schule oder ist im Sekretariat erhältlich. Sie können es auch hier herunterladen.

 



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