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Schulanmeldung
Das Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführende Schule ist in Nordrhein-Westfalen in § 11 Abs. 4 SchulG festgelegt. Gemäß § 8 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) gilt für die Grundschulempfehlungen folgende Regelung:
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Ihr Kind hat die |
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Empfehlung Hauptschule |
Sie sind zu einem Beratungsgespräch verpflichtet. Bleiben Sie bei Ihrem Aufnahmewunsch, dann muss Ihr Kind an einem dreitägigen Prognose-Unterricht teilnehmen. Nach erfolgreichem Bestehen des Prognose-Unterrichts kann Ihr Kind an der Realschule angemeldet werden. |
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Empfehlung Hauptschule / eingeschränkt Realschule |
Ihr Kind wird nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch aufgenommen, falls Sie bei Ihrem Aufnahmewunsch bleiben. |
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Empfehlung Realschule |
Ihr Kind wird aufgenommen. |
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Empfehlung Realschule / eingeschränkt Gymnasium |
Ihr Kind wird aufgenommen. |
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Empfehlung Gymnasium |
Ihr Kind wird aufgenommen, wenn Sie nach Beratung bei Ihrem Aufnahmewunsch bleiben. |
Zur Anmeldung bringen Sie bitte mit:
· den Anmeldeschein, den Ihnen die Grundschule ausgehändigt hat (Original verbleibt in der Schule),
· das Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahres mit der Empfehlung für den Übergang zur weiterführenden Schule,
· das Familienstammbuch.
Das Anmeldeformular liegt während der Zeit der Anmeldung in der Schule oder ist im Sekretariat erhältlich. Sie können es auch hier herunterladen.
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